Mittwoch, 8. Februar 2012
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Bundesministerium der Finanzen zum Thema Finanz und Wirtschaftpolitik

RSS-Feed des Bundesfinanzministeriums - Finanz und Wirtschaftpolitik

Daten zur Finanzentwicklung der Länder

Die Gemeinden in Deutschland sind auf vielfältige Weise an den Steuereinnahmen beteiligt. Art und Umfang der Beteiligung der Gemeinden am gesamtstaatlichen Steueraufkommen haben seit Bestehen der Bundesrepublik immer wieder weitreichende Veränderungen erfahren.

Prognose und Analyse der inländischen sowie der ausländischen konjunkturellen Entwicklung sind ein wichtiges Mittel zur Fundierung der wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen.

Daten zur Finanzentwicklung der Länder

Das System des Länderfinanzausgleichs hat nun die Aufgabe, die sich durch die Steuerverteilung ergebenden Finanzkraftunterschiede unter den Ländern angemessen auszugleichen, so dass alle Länder in die Lage versetzt werden, den ihnen zugewiesenen Aufgaben nachzukommen.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt die neue Schuldenregel des Artikels 109 Grundgesetz, der im Rahmen der Föderalismuskommission II reformiert wurde. Danach müssen Bund und Länder einen im Grundsatz ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Zur Bestimmung der maximal zulässigen Nettokreditaufnahme ist neben der Bereinigung um den Saldo der finanziellen Transaktionen auch eine Konjunkturbereinigung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben durchzuführen, um eine ebenso in wirtschaftlich guten wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten konjunkturgerechte, symmetrisch reagierende Finanzpolitik zu gewährleisten. Dies erfolgt durch eine explizite Berücksichtigung der konjunkturellen Einflüsse auf die öffentlichen Haushalte mit Hilfe einer Konjunkturkomponente, die die zulässige Obergrenze für die Nettokreditaufnahme in konjunkturell schlechten Zeiten erweitert und in konjunkturell guten Zeiten einschränkt. Die Berechnungsergebnisse und Datengrundlagen der Bundesregierung hierzu werden im Internetportal des Bundesministeriums der Finanzen  regelmäßig zeitnah zu den gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen - in der Regel zum Ende der Monate Januar, April und Oktober - veröffentlicht.

Die Übersicht enthält die Finanzierungssalden des Staates, der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung in der Abgrenzung des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen - ESVG  95 - und für den Öffentlichen Gesamthaushalt in finanzstatistischer Abgrenzung in  Mrd. Euro und in % des Bruttoinlandsprodukts.

Die Steuer- bzw. Abgabenquote gibt das Verhältnis der Steuereinnahmen bzw. der Summe von Steuer- und Sozialbeitragseinnahmen des Staates (in der Abgrenzung der des Europäischen Systems Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen - ESVG - und in finanzstatistischer Abgrenzung) zum Bruttoinlandsprodukt in % an.

Die Staatsquote gibt das Verhältnis der Ausgaben des Staates (in der Abgrenzung des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen - ESVG -) zum Bruttoinlandsprodukt in % an: Sie kann nach den verschiedenen staatlichen Ebenen untergliedert werden (Staat insgesamt, Gebietskörperschaften und Sozialversicherung). Für die Berechnung der Staatsquote werden bei den Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung lediglich die unmittelbaren Ausgaben, d.h. abzüglich der Ausgaben an andere staatliche Ebenen (Verrechnungsverkehr), zu Grunde gelegt.

Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2011 entschieden, die am 29. Juni 2011 beschlossene Neufassung der Richtlinie der Bundesregierung vom 1. Oktober 2007 über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozial-versicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist erneut rückwirkend zum 6. Oktober 2007 zu ändern und die Schlussfrist zum 31. Dezember 2011 aufzuheben. Mit der Neufassung der "Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war (Anerkennungs-richtlinie) vom 20. Dezember 2011" - bekannt gegeben im Bundesanzeiger Nr. 195, S. 4608/4609, vom 28. Dezember 2011 - können Anträge nunmehr auch über den 31. Dezember 2011 hinaus gestellt werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

Das Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens nach § 49a HGrG hat die Standards für doppische Haushalte und Produkthaushalte überprüft und beschlossen.

Der Stabilitätsrat ist am 1. Dezember 2011 unter dem Vorsitz des hessischen Finanzministers Dr. Schäfer als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz sowie des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble zu seiner vierten Sitzung in Berlin zusammengetreten.

Der Deutsche Bundestag hat heute seine Haushaltsberatungen mit dem in 3. Lesung erfolgten Beschluss über den Bundeshaushalt 2012 beendet.

Verzeichnis der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen

Die folgende Darstellung enthält Eckdaten zur Entwicklung und zur Struktur der Kommunalfinanzen (ohne Stadtstaaten) in den alten und in den neuen Ländern im Zeitraum 2001 bis 2010.

Seit dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Jahre 1998 sind die Kommunen am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt. Mit Beginn dieses Jahres erfolgt die Verteilung nach einem bundeseinheitlichen und fortschreibungsfähigen Schlüssel.

Die durch nationalsozialistisches Unrecht verursachten Schäden erforderten bereits unmittelbar nach Kriegsende Regelungen zur Wiedergutmachung. Besonders betroffen waren Personen, die aus Gründen politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen Schäden erlitten hatten. Für diese Personen wurden deshalb frühzeitig von den Besatzungsmächten, den Gemeinden und seit ihrer Entstehung von den Ländern Regelungen getroffen.

Der Bundestag hat seine Beratungen über den Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes 2012 begonnen. Mit dem Anfang Juli 2011 beschlossenen Entwurf sollen Zukunftsinvestitionen ausgebaut und zugleich die Neuverschuldung gesenkt werden.

Einen Überblick über Struktur und Entwicklung der Einnahmen der Gemeinden aus den Realsteuern seit 1992 bietet die folgende Zusammenstellung

Ob Sozialleistungen, Infrastruktur oder Bildung: Wie viel Geld der Bund ausgibt, wird im Bundeshaushalt festgelegt.

Gegen Ende der ersten Maiwoche 2010 hat sich die Krise auf den Finanzmärkten dramatisch zugespitzt. Rasches und massives Handeln wurde unabdingbar, um die Stabilität in der Eurozone zu sichern. Wir erklären die Hintergründe zum europäischen Sicherungspaket, erläutern, wie es konstruiert ist und wie Deutschland die Maßnahmen umsetzen wird.

Subventionen des Bundes sinken im Berichtszeitraum von 2009 bis 2012 deutlich.

Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) hat keine Auswirkungen auf das angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte bzw. der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 6. Juli 2011 unter anderem den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2012 und den Finanzplan bis 2015 beschlossen. Mit diesem Beschluss unterstreicht die Bundesregierung ihre Entschlossenheit, an dem eingeschlagenen Kurs der Haushaltskonsolidierung festzuhalten.

Leistungen der öffentlichen Hand auf dem Gebiet der Wiedergutmachung - Stand: 31. Dezember 2010

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sprach am 29. Juni 2011 auf dem Kongress "Finanzmarktregulierung nach der Krise" der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Der Bund leistet durch die Beschlüsse der Kommission einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen. Eine Einigung auf ein Modell zur Reform der Kommunalsteuern konnte hingegen nicht erzielt werden.

Am 7. Juli 2010 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2011 und den Finanzplan bis zum Jahr 2014 beschlossen.

Mit der Änderung des Energie- und Klimafonds-Gesetzes wird die Energiewende auf eine nachhaltige und solide Finanzierungsbasis gestellt. Zusätzliche steuerliche Anreize ergänzen die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

Das Bundesministerium der Finanzen legt nach Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit § 114 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung sowohl über alle Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsrechnung) als auch über das Vermögen und die Schulden des Bundes (Vermögensrechnung).